Allgemeine Geschäftsbedingungen

I.S.A.Wolf
Gadzic Krasmidar e.U

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I.S.A.Wolf

Gadzic Krasmidar e.U

1.Allgemeine Dienstausführung

Das Sicherheitsgewerbe Berufsdetektei und Bewachungsgewerbe ist gemäß § 94 Z . 62,95,399,340 und § 341 Gewerbeordnung 1994 ein erlaubnispflichtiges Gewerbe und übt seine Tätigkeit als Revier-, Separat oder Sonderdienst aus.

a) Der Revierwachdienst erfolgt in Dienstkleidung durch Einzelstreifen oder Funkstreifenfahrer. Es werden dabei – soweit nichts anderes vereinbart ist – bei jedem Rundgang Kontrollen der in Wachrevieren zusammengefassten Wachobjekte zu möglichst unregelmäßigen Zeiten vorgenommen.

b) Der Separatwachdienst erfolgt in der Regel durch eine(n) oder mehrere Wachmänner/- frau(en) oder Pförtner/innen, die eigens für ein bzw. wenige in einem räumlichen Zusammenhang stehende Wachobjekte eingesetzt sind, wobei durch besondereWachvorschriften die einzelnen Tätigkeiten festgelegt werden.

c) Zu den Sonderdiensten gehören Werkschutzdienste, Personalkontrollen,
Personenbegleit- und Schutzdienste, Geld- und Wertaschentransporte, der Betrieb von Alarm- und Notrufzentralen (Dienstleistungszentralen) sowie die Durchführung von Kassen-, Ordnungs- und Aufsichtsdiensten für Ausstellungen, Messen und Veranstaltungen. Die gegenseitigen Verpflichtungen von Auftraggeber und Wach- und Sicherheitsunternehmen werden in besonderen Verträgen vereinbart.

Die I.S.A. Wolf Gadzic Krasmidar .e.U.. erbringt ihre Tätigkeit als Dienstleistung (keine Arbeitnehmerüberlassung gemäß Gesetz über gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung vom 7.August1972 BGBI 1972 I, 1393), wobei es sich seines Personals als Erfüllungsgehilfen bedient. Die Auswahl des beschäftigten Personals und das Weisungsrecht liegt – ausgenommen bei Gefahr im Verzuge – bei der I.S.A. Wolf Gadzic Krasmidar .e.U.

Sie ist zur Erfüllung aller gesetzlichen, behördlichen, sozialrechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber ihren Mitarbeitern allein verantwortlich.

2.Begehungsvorschrift

Im Einzelfall ist für die Ausführung des Dienstes allein die schriftliche Begehungsvorschrift maßgebend. Sie enthält den Anweisungen des Auftraggebers entsprechend die näheren Bestimmungen über die Rundgänge, Kontrollen und die sonstigen Dienstverrichtungen, die vorgenommen werden müssen. Änderungen und Ergänzungen der Begebungsvorschrift bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Soweit unvorhersehbare Notstände es erfordern, kann in Einzelfällen von vorgesehenen Kontrollen, Rundgängen und sonstigen Dienstverrichtungen Abstand genommen werden.

3. Schlüssel und Notfallanschriften
(1) Die für den Dienst erforderlichen Schlüssel sind vom Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen.
(2) Für Schlüsselverluste und für vorsätzlich oder fahrlässig durch das Dienstpersonal herbeigeführte Schlüsselbesch.digungen haftet die I.S.A. Wolf Gadzic

Krasmidar .e.U im Rahmen der Ziffer10. Der Auftraggeber gibt der I.S.A. Wolf Gadzic Krasmidar .e.U die Anschriften bekannt, die bei einer Gefährdung des Objektes auch nachts telefonisch benachrichtigt werden können. Anschriftenänderungen müssen dem Unternehmer umgehend mitgeteilt werden. In den Fällen, in denen die I.S.A. Wolf Gadzic Krasmidar .e.U. über aufgeschaltete Alarmanlagen die Alarmverfolgung durchzuführen hat, ist vom Auftraggeber die Benachrichtigungsreihenfolge anzuordnen.

(3)

4. Beanstandungen

(1) Beanstandungen jeder Art, die sich auf die Ausführung des Dienstes oder sonstige

Unregelmäßigkeiten beziehen, sind unverzüglich – nach Feststellung – schriftlich der Betriebsleitung der I.S.A. Wolf Gadzic Krasmidar .e.U. .zwecks Abhilfe mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung können Rechte aus solchen Beanstandungen nicht geltend gemacht werden.

(2) Wiederholte oder grobe Verstöße in der Ausführung des Dienstes berechtigen nur dann

zur fristlosen Lösung des Vertrages, wenn die I.S.A. Wolf Gadzic Krasmidar .e.U..nach schriftlicher Benachrichtigung nicht in angemessener Frist – spätestens innerhalb von sieben Werktagen – für Abhilfe sorgt.

5. Auftragsdauer

Der Vertrag läuft – soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist – auf ein Jahr. Wird er nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit gekündigt, so verlängert sich die Vertragszeit jeweils um ein weiteres Jahr.

6. Ausführung durch andere Unternehmer

Die I.S.A. Wolf Gadzic Krasmidar .e.U.. ist berechtigt, in Übereinstimmung mit dem Auftraggeber, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen anderer gemäß § 94 Z . 62,95,399,340 und § 341 GewO 1994 zugelassener und zuverlässiger Unternehmen zu bedienen.

7. Unterbrechung der Bewachung

(1) Im Kriegs- oder Streikfalle, bei Unruhen und anderen Fällen höherer Gewalt kann die I.S.A. Wolf Gadzic Krasmidar .e.U.. den Dienst, soweit dessen Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen.

(2) im Falle der Unterbrechung ist die I.S.A. Wolf Gadzic Krasmidar .e.U. verpflichtet, das Entgelt entsprechend den etwa ersparten Löhnen für die Zeit der Unterbrechung zu ermäßigen.

8. Vorzeitige Vertragsauflösung

(1) Bei Umzug des Auftraggebers sowie bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Wachobjektes kann der Auftraggeber das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat kündigen.

(2) Gibt die I.S.A. Wolf Gadzic Krasmidar .e.U. den Wachbezirk auf oder verändert er

ihn, so ist er ebenfalls zu einer vorzeitigen Lösung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt.

9. Rechtsnachfolge

Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf persönliche Belange, insbesondere den Schutz der Person des Auftraggebers, abgestellt war. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderung des Unternehmers wird der Vertrag nicht berührt.

10. Haftung und Haftungsbegrenzung

(1) Bei Schadensersatzansprüchen jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist die

Haftung der I.S.A. Wolf Gadzic Krasmidar .e.U. für Schäden, die von ihm oder seinen Organen fahrlässig verursacht werden, bis zu den in Ziffer 10.(4) genannten Höchstsummen beschränkt.

(2) Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit von Mitarbeitern ist ebenfalls auf die in Ziffer 10.

(4) genannten Höchstsummen beschränkt.

(3) Auch die Haftung für gewöhnliche Fahrlässigkeit von Mitarbeitern ist beschränkt auf die in Ziffer 10. (4) genannten Höchstsummen.

(4) Die Haftung der I.S.A. Wolf Gadzic Krasmidar .e.U.ist in jedem Fall auf die

nachfolgenden Haftungshöchstbeträge beschränkt:

Euro 100.000 für Personenschäden

Euro 100.000 für Sachschäden

Euro 1.000 für Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalles

Euro 10.000 für Abhandenkommen bewachter Sachen

Euro 10.000 für Vermögensschäden (auch bei Datenschutzgesetz Verletzungen)

Euro 5.000 für Abhandenkommen überlassener Schlüssel

(5) Schadensersatzansprüche müssen innerhalb einer Frist von vier Wochen nachdem der

Anspruchsberechtigte, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von dem schädigenden Ereignis Kenntnis erlangt haben, gegenüber der I.S.A:Wolf.Gadzic Krasmidar.eU. geltend gemacht werden. Kann innerhalb dieser Frist die Höhe des Schadens noch nicht bestimmt werden, so ist ausreichend, aber auch erforderlich, dass der Schaden dem Grunde nach geltend gemacht wird. Schadensersatzansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen.

(6) Schadensersatzansprüche direkt gegen die Mitarbeiter sind ausgeschlossen, sofern diese den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.

(7) Unabhängig von Ziffer10. (1 bis 6) haftet die I.S.A. Wolf Gadzic Krasmidar .e.U. für Schäden, die durch sie, ihre gesetzlichen Vertreter, ihre leitenden Angestellten, oder ihre Mitarbeiter verursacht worden sind, soweit im Rahmen ihres Haftpflichtversicherungsvertrages von Bewachungsunternehmen Versicherungsschutz gegeben ist. Dem Versicherungsvertrag liegen die Allgemeinen Haftpflichtversicherungs- Bedingungen (AHB) und die Bedingungen für die Haftpflichtversicherung von Bewachungsunternehmen uneingeschränkt zugrunde.

(8) Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind insbesondere Schäden, die mit der

eigentlichen Wachtätigkeit nicht im Zusammenhang stehen, wie die Übernahme der Streupflicht bei Glatteisgefahr, bei Bedienung von Sonnenschutzeinrichtungen, oder bei der Bedienung und Betreuung von Maschinen, Kesseln, Heizvorrichtungen, elektrischen oder ähnlichen Anlagen.

(9) Die Höhe der Haftung gemäß Ziffer 10. (7) ist begrenzt auf die in Ziffer 10.(4)

genannten Beträge. *)

11. Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen

Unabhängig von der Ausschlussfrist zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gemäß Ziffer 10. (5) ist der Auftraggeber verpflichtet, Haftpflichtansprüche unverzüglich geltend zu machen. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, der I.S.A.Wolf.Gadzic Krasmidar.e.U. unverzüglich die Gelegenheit zu geben, alle erforderlichen Feststellungen zur Schadensverursachung, Schadensverlauf und Schadenshöhe selbst oder durch Beauftragte zu treffen. Schadensaufwendungen, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber seinen vorstehenden Verpflichtungen nicht oder nicht unverzüglich nachkommt, gehen zu seinen Lasten.

12. Haftungsnachweis

Die I.S.A. Wolf.Gadzic Krasmidar.e.U. ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung im Rahmen der übernommenen Haftung, deren Grenzen sich aus Ziffer 10 ergeben, abzuschließen. Der Auftraggeber kann den Nachweis über den Abschluss einer solchen Versicherung verlangen.

13. Zahlung des Entgelts

(1) Das Entgelt für den Vertrag ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach Rechnungsstellung zum 1. des Folgemonats zu zahlen.

(2) Aufrechnung und Zurückbehaltung des Entgelts sind nicht zulässig, es sei denn im Falle einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung. Bei Zahlungsverzug ruht die Leistungsverpflichtung der I.S.A:Wolf.Gadzic Krasmidar.eU. nebst ihrer Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Zahlung für die Vertragszeit oder vom Vertrag überhaupt entbunden ist. Voraussetzung hierfür ist, dass der Auftraggeber gemahnt und ihm eine angemessene Nachfrist eingeräumt wurde.

14. Preisänderung

Im Falle der Veränderung von Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, werden wir über die Höhe der Preiserhöhung mit dem Auftraggeber verhandeln.

15. Vertragsbeginn, Vertragsänderungen

(1) Der Vertrag ist für die I.S.A.Wolf.Gadzic Krasmidar.eU. von dem Zeitpunkt an verbindlich, an dem die Auftragsbestätigung schriftlich beim Auftraggeber eingeht.

(2) Nebenabsprachen, Änderungen, Ergänzungen oder Einschränkungen des Vertrages  bedürfen der Schriftform.

16. Vertragswirksamkeit

Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein sollten, so sollen sie so umgedeutet werden, dass der mit der ungültigen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Die Gültigkeit aller übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.

17. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Betriebsleitung der I.S.A. Wolf.Gadzic Krasmidar.e.U. Diese Gerichtsstand-Vereinbarung gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass a) die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsabschluss ihren Sitz, Wohnort oder gewöhnlichen Aufenthaltsort verlegt. b) Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden

18.Veranstaltungsabbruch

Die I.S.A. Wolf Gadzic Krasmidar e.U ist berechtigt die Veranstaltung abzubrechen, wenn die Erfüllung des Auftrags oder die Sicherheit des eigenen Personals nicht mehr gewährleistet werden kann .

(1) Wenn die Sicherheit durch den Auftraggeber oder seine Mitarbeiter gefährdet wird,

verpflichtet sich der Auftraggeber zur vollen Zahlung der im Kostenvoranschlag berechneten Summe in vollem Ausmaß.

19. Verpflegung

Der Auftraggeber verpflichtet sich bei Veranstaltungen, die vor Ort befindlichen Sicherheitsorgane mit Getränken in angemessener Anzahl, sowie einer Mahlzeit kostenfrei zu versorgen .

20. Einsatzdauer

Die Mindesteinsatzdauer der Sicherheitsorgane wird mit 4 Arbeitsstunden pro Mann

berechnet.

21.Überstunden

Jede angefangene halbe Stunde wird mit dem im Angebot angegebenen Stundensatz berechnet, zuzüglich einem Überstundenaufschlag von 5 Euro pro Sicherheitsorgan.

22. Fristgerechte Auftragsstornierung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine Stornierung in schriftlicher Form an die I.S.A Wolf Gadzic Krasmidar e.U zu übermitteln. Diese muss fristgerecht bei der I.S.A Wolf Gadzic Krasmidar e.U. Eingehen. Sollte der Auftraggeber nicht fristgerecht, mindestens 2 Wochen vor Auftragsbeginn, den Auftrag stornieren, so ist eine Zahlung in Höhe von 50% der Gesamtsumme laut Vertrag/Kostenvoranschlag an die I.S.A. Wolf Gadzic Krasmidar e.U zu leisten.

23.Hausrecht

Mit Unterzeichnung des Vertrags erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, das Hausrecht ( Hausrecht § 9 STGG 1 2 RGB Nr. 88) für die Dauer des Auftrags an die I.S.A. Wolf Gadzic Krasmidar e.U zu übergeben. Sämtliche Entscheidungen bezüglich des Hausrechts liegen im Ermessen des Einsatzleiters vor Ort, und sind vom Auftraggeber und seinen Mitarbeitern zu befolgen.

(1)Bei mehrfacher Missachtung durch den Auftraggeber oder seine Mitarbeiter, steht es

dem Einsatzleiter, nach entsprechender Abmahnung, frei, sich auf Ziffer 18 der AGB zu berufen und die Veranstaltung abzubrechen.

(2)Im Falle eines Abbruchs der Veranstaltung nach Ziffer 23 (1), ist der Auftraggeber verpflichtet, die gesamte vertraglich festgelegte Summe an die I.S.A. Wolf Gadzic

Krasmidar e.U zu bezahlen

24.Video Überwachung

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass bei Notwendigkeit Videoaufnahmen gemacht werden dürfen. Die Notwendigkeit liegt im Ermessen der I.S.A. Wolf Gadzic Krasmidar e.U oder dem vor Ort anwesenden Einsatzleiters. Weiters sind Videoaufnahmen, welche vom Veranstalter gemacht wurden, bei Bedarf an  die I.S.A. Wolf Gadzic Krasmidar e.U auszuhändigen.

25. Einhaltung des Jugendschutzgesetzes

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der gesamten Veranstaltung für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes durch seine Mitarbeiter zu sorgen ( Weitergabe von Alkohol, Tabak, Beachtung der Ausgangszeiten, etc.)

26. Einlasskontrollen

Die Einlasskontrollen werden, falls nicht anders vereinbart, durch die Mitarbeiter der I.S.A. Wolf Gadzic Krasmidar e.U durchgeführt . Falls nicht anders schriftlich im Vertrag vereinbart, liegt die Kontrolle von Ausweisen, Taschen, Rücks.cken oder sonstigen Kleidungsstücken, gemäß Ziffer 23, im Ermessen des Einsatzleiters.

27. Selbstverteidigungsmittel und Waffen

Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis,dass sich die Mitarbeiter der I.S.A. Wolf Gadzic Krasmidar e.U im Bedarfsfall sich selbst und andere Personen schützen. Sofern notwendig, werden die Mitarbeiter hierzu mit, der Auftragslage angepasster, Ausrüstung ausgestattet. Diese Ausrüstung umfasst beispielsweise spezielle Schutzkleidung, Abwehrsprays, Rettungsmehrzweckstöcke (RMS) oder Ausrüstung zur Crowd and Riot Control (CRC). Weiters kann, beispielsweise bei Personenschutzaufträgen, eine Schusswaffe mitgeführt werden.

28.Brandschutz- und Notfallausrüstung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, geeignete und ausreichende Ausrüstung zur Erstversorgung von Verletzten in Form von Erste Hilfe Koffern, sowie Feuerlöscher und/oder Löschdecken zur Verfügung zu stellen. Auf ausdrücklichen Wunsch des Veranstalters kann diese Ausrüstung auch kostenpflichtig von der I.S.A. Wolf Gadzic Krasmidar e.U für die Dauer der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden.

29. Vorauszahlung/ Anzahlung

Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Veranstaltungen mit 8 oder mehr Sicherheitsorganen der I.S.A. Wolf Gadzic Krasmidar e.U, eine Anzahlung in der Höhe von 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Gesamt zu leisten. Die Vorauszahlung entbindet den Auftraggeber nicht von Ziffer 22 der AGB.